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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen David Künzler Fotografie (nachfolgend „Fotograf“) und dem Kunden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit
    Das Ergebnis der vom Fotografen für den Kunden erbrachten fotografischen Leistung gemäss individueller Vereinbarung.

  2. Fotograf
    Die mit der Ausführung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

  3. Kunde
    Die natürliche oder juristische Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen in Auftrag gibt.

  4. Parteien
    Fotograf und Kunde gemeinsam.

  5. Exemplar
    Jede analoge oder digitale Wiedergabe der fotografischen Arbeit, unabhängig vom Trägermedium oder Veröffentlichungsort.

 

3. Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Die gestalterische und technische Umsetzung der fotografischen Arbeit liegt – vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung – im Ermessen des Fotografen.

  2. Der Fotograf ist berechtigt, zur Ausführung Hilfspersonen beizuziehen.

  3. Das für die fotografische Arbeit erforderliche Aufnahme-Equipment wird vom Fotografen gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Der Kunde stellt sicher, dass Locations, Gegenstände und Personen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stehen.

  5. Wird ein vereinbarter Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben, schuldet der Kunde:

    • 50 % des vereinbarten Honorars

    • zuzüglich bereits angefallener Dritt- und Spesenkosten

  6. Diese Regelung gilt auch bei terminbedingten Verschiebungen aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Versand und elektronische Übermittlung erfolgen auf Risiko des Kunden.

  8. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

4. Haftung

  1. Der Fotograf haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

  2. Mängel sind vom Kunden innerhalb von 6 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fotografische Arbeit als genehmigt, sofern keine versteckten Mängel vorliegen.

 

5. Nutzung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a) Allgemeines

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur im vereinbarten Umfang, Zweck und Zeitraum verwenden.

  2. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

  3. Bei vertragswidriger Nutzung schuldet der Kunde eine zusätzliche angemessene Vergütung, mindestens jedoch das vereinbarte Nutzungshonorar.

  4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte nicht gestattet.

  5. Bei Veröffentlichungen ist der Fotograf in geeigneter Form zu nennen (z. B. © David Künzler).
    Bei fehlender Urheberbezeichnung schuldet der Kunde eine zusätzliche Entschädigung von 50 % des Nutzungshonorars.

  6. Die Bestimmungen des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) bleiben vorbehalten.

 

b) Rechte Dritter

  1. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher erforderlicher Einwilligungen abgebildeter Personen.

  2. Gleiches gilt für Rechte an Orten, Objekten oder Marken, die Gegenstand der fotografischen Arbeit sind.

  3. Der Kunde stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

6. Nutzung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Der Fotograf ist berechtigt, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere für Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Ausstellungen und Eigenwerbung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.

7. Referenzen

Der Fotograf ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen und die entstandenen Arbeiten als Referenz zu verwenden.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

  2. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.

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